Digitaler Wahlstift in Hamburg

Die Stadt Hamburg hat seit einiger Zeit ein neues Wahlrecht. Statt einer Stimme, wie bisher in Hamburg üblich, hat jeder Wähler am 24. Februar 2008 ganze sechs Stimmen.

Eine davon ist wie bisher die Zweitstimme. Wie wir alle wissen, entscheidet sich anhand der Zweitstimmen, wieviele Sitze im Parlament (heißt im Hamburg Bürgerschaft) eine Partei bekommt. Und wer darf sich für die Parteien auf diesen Sitzen niederlassen?

Das wird anhand der Erststimmen entschieden. Man kennt das von den Bundestagswahlen: normalerweise hat man genau eine Erststimme, mit der man einen Kandidaten aus seinem Wahlkreis direkt wählt. In Hamburg wird bei der nächsten Wahl jeder Wähler genau fünf Erststimmen haben.

Nachtrag vom 08.11.2007: Ich wurde gerade auf eine Ungenauigkeit aufmerksam gemacht. Am 24. Februar 2008 finden nicht nur Wahlen zur Bürgerschaft, sondern auch zu den Bezirksversammlungen statt. Zwei Wahlen nach dem neuen Verfahren, also zweimal sech Stimmen — also hat am 24. Februar jeder Wahlberechtigte 12 Stimmen! (Danke für den Hinweis!)

Welche Möglichkeiten bieten sich dadurch?

Die fünf Zweitstimmen kann man beispielsweise alle zusammen einem Kandidaten geben (hinter jedem Kandidaten werden fünf Kreise zu sehen sein, in die man ein Kreuz machen kann). Man kann sie jedoch auch auf mehrere Kandidaten verteilen. Zum Beispiel auf fünf Kandidaten mit jeweils einem Kreuz oder auch auf drei Kandidaten, wobei ein Kandidat drei Kreuze und die anderen beiden jeweils Eines bekommen könnten. Darüberhinaus kann man die Zweitstimmen auch einer der antretenden Parteien geben, die die daraus resultierenden Sitze nicht mit Direktkandidaten sondern über die Landesliste besetzt.

Das ganze ist in den Details noch erheblich komplizierter, man kann es auf den Internetseiten der Bürgerschaft genauer nachlesen.

Und weil dies alles so kompliziert ist, würde eine herkömmlich Stimmenauszählung per Hand sehr viel Länger dauern als es früher der Fall war. Wahrscheinlich würde es mehrere Tage dauern, bis erste verlässliche Zahlen vorliegen. Vom amtlichen Endergebnis ganz zu schweigen.

Und hier soll nach dem Willen des Hamburger Senats der Wahlstift ins Spiel kommen.

Dieser enthält eine handelsübliche Kugelschreibermine, mit der man ein Kreuz auf Wahlzetteln aus Papier macht. Eine in den Stift integrierte Kamera soll genau erkennen, wo die Kreuze gemacht wurden. Dadurch führt der Stift und ein ihm angeschlossenes Computersystem die Auszählung elektronisch durch. Theoretisch ist die Stimme des Wählers in der Sekunde ausgezählt, in der das Kreuz gemacht wurde. Bei Unstimmigkeiten soll die elektronisch gezählte Stimme Vorrang haben vor dem Kreuz auf dem Stimmzettel.

Klingt erstmal ganz toll, ist es meiner Meinung aber nicht. Es gibt nämlich in Hamburg die Möglichkeit der Briefwahl. Briefwahlzettel werden in der Regel längere Zeit vor der Wahl ausgefüllt. Dies geschieht normalerweise nicht in einem Wahllokal. Problem: Wer per Briefwahl abstimmt, wird keinen Wahlstift zur Hand haben, die gibt’s nur am Wahltag in den Wahllokalen.

Stattdessen sollen zwei Wahlhelfer (Vier-Augen-Prinzip) mit einem Wahlstift die Kreuze auf dem Briefwahlzettel noch einmal nachmalen, um sie auf diese Weise zu zählen (Quelle).

Aus meiner Sicht ist fragwürdig, ob die Auszählung der Briefwahlzettel konform ist zu unserem Grundgesetz. In Artikel 20, Absatz 2 steht: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”. Ist das immer noch gewährleistet, wenn amtlich bestellte Wahlhelfer auf meinem bereits ausgefüllten Wahlzettel herummalen sollen?

Nachtrag: Inzwischen weiß ich, dass bei der Auszählung der Briefwahlzettel nicht nachgemalt wird. Siehe dazu dieses neuere Posting von mir.

Außerdem muss in Hamburg das Wahlergebnis öffentlich ermittelt werden (§31 Hamburgisches Wahlgesetz). Wie öffentlich kann eine elektronische Stimmenauszählung sein? Wer weiß, was genau in so einem Wahlstift passiert? Antwort: eigentlich nur der Hersteller, denn Programmierung und Baupläne des Systems werden geheim gehalten und sollen aus Sicherheitsgründen nicht veröffentlicht werden.

Kann das demokratisch sein?

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4 Kommentare »

 
  • Petra R. sagt:

    Hallo,

    ich habe mir den Digitalen Wahlstift am 25. September 2007 auf der Statistischen Woche in Kiel vorführen lassen.
    Fragen zur Sicherheit und dem dazugehörigen Gesamtkonzept wurden mir ausführlich und nachvollziehbar beantwortet bzw. erläutert.
    Auch die Frage, wie der Digitale Wahlstift bei der Briefwahl eingesetzt werden soll, wurde umfassend beantwortet.

    Hierzu schreibst Du:
    „Stattdessen sollen zwei Wahlhelfer (Vier-Augen-Prinzip) mit einem Wahlstift die Kreuze auf dem Briefwahlzettel noch einmal nachmalen, um sie auf diese Weise zu zählen …“. Als Quelle gibst Du DIE ZEIT an.

    Vom Mitarbeiter der Hersteller-Firma des Digitalen Wahlstiftes wurde mir dieser Vorgang in Kiel etwas anders beschrieben und gezeigt.
    Demnach werden keine Kreuze von zwei Wahlhelfern (Vier-Augen-Prinzip) auf dem Briefwahlzettel nachgemalt. Stattdessen werde der Digitale Wahlstift ähnlich einem Barcodelesegerät lediglich als Zählwerkzeug eingesetzt.

    Wer das Märchen “die Kreuze auf dem Briefwahlzettel werden mit dem Digitalen Wahlstift nachgemalt” in die (Internet-)Welt gesetzt hat, konnte man mir bis heute nicht beantworten.
    Unabhängig, was man/frau vom Einsatz eines Digitalen Wahlstiftes hält, bin ich der Meinung,
    dass man bei einer fairen Berichterstattung bleiben und nicht einfach alles übernehmen sollte, was irgendwer im Internet oder sonst wo verbreitet. Stattdessen sollte man/frau sich einmal den Digitalen Wahlstift demonstrieren lassen, bevor man/frau ein Urteil abgibt.

    LG
    Petra

  • Jan sagt:

    Hallo Petra,

    bevor man mir unfaire Berichterstattung vorwirft, bitte ich doch zur Kenntnis zu nehmen, dass hier fast Jeder meine Texte frei und unzensiert kommentieren darf. Zu Deinem Einwand bezüglich der Auszählung der Briefwahlstimmen: wenn das wirklich so wäre, wäre das natürlich schon besser.

    Allerdings wird die Behauptung des namentlich nicht bekannten Herren von der Statistischen Woche in Kiel weder auf den Seiten der Bürgerschaft noch auf denen des Wahlamtes bestätigt. Vielmehr wird dort mit keinem einzigen Wort die Briefwahl überhaupt erwähnt. Wenn Du eine entsprechende offizielle Stelle kennst, die diese Aussage doch bestätigt, poste hier doch bitte einen Link.

    Du meinst, ich sollte mir kein Urteil über den Stift erlauben, bevor ich ihn nicht selbst ausprobiert habe. Mal abgesehen davon, dass ich mir den Mund nicht verbieten lasse, wird ein Kritikpunkt von mir auch durch Ausprobieren des Stiftes unverändert bleiben.

    Kein elektronisches Auszählverfahren kann öffentlich sein. Hast Du genau gesehen, wie der Stift in seinem inneren arbeitet? Wohl kaum. Wenn ich meine Kreuze mache und mir nachher auf irgendeinem Bildschirm angezeigt wird, dass meine Stimme korrekt gezählt wurde, dann können in diesen wenigen Sekunden tausende von Rechenoperationen stattgefunden haben, die das Ergebnis verfälschen können. Niemand würde das bemerken. Stattdessen müssen wir uns auf Aussagen der Hersteller verlassen.

    Was im Inneren des Stiftes vorgeht, ist nach dem Willen des Senats geheim. Die Stimmenauszählung bei der nächsten Wahl zu unserer Bürgerschaft wird einem Betriebsgeheimnis unterliegen.

    Im Gegensatz zur Auszählung per Hand, diese wäre für jeden nachvollziehbar und öffentlich und damit auch demokratischer.

  • Nils sagt:

    Einmal davon abgesehen, dass die gute Petra fast den selben Text bei mit gepostet hat und ich schon denke, die Dame arbeitet entweder für den Hersteller oder für den Senat… – Diesen Satz habe ich leider nicht ganz verstanden:

    “Stattdessen werde der Digitale Wahlstift ähnlich einem Barcodelesegerät lediglich als Zählwerkzeug eingesetzt.”

    Also werden, wie Petra nicht müde wird zu erklären, die Kreuze einer Briefwahl nicht mit dem Digitalen Wahlstift nachgezoegn. Was dann? Der Stift ist ein Multifunktionsgerät und kann auch ein Barcodelesegerät sein? Huschen dann irgendwelche Wahlhelfer (oder sind es wieder externe private Anbieter, wie beim Volksentscheid?) mit dem Wahlstift über die Briefwahlunterlagen und dabei werden die Positionen der Kreuze registriert? So ganz will ich das nicht glauben. Oder der Satz ist missverständlich.

    Übrigens ist das einzige Argument für den Wahlstift, das vom Senat angeführt wird, der Zeitfaktor. Wir müssen uuuunbedingt das komplette Ergebnis um 18.01h am 24. Februar haben. Wieso? Eine Hochrechnung am Abend und dann wegen des aufwändigeren Wahlverfahrens (jeder (wählende) Hamburger wird es schließlich mitbekommen haben) eben das Endergebnis am Dienstag. Geht doch. Lasst Euch ruhig Zeit beim auszählen. Oder habt Ihr noch dringende Termine mit irgendwelchen Architekten, Baufirmen o.ä., die zwingend am 25. Februar wissen müssen, wer an der Macht ist? – Die Regierungsarbeit ruht doch nach einer Wahl eh immer, da man schauen muss (okay, letztes Mal leider nicht), wer mit wem koaliert.

  • [...] wichtige Information. Ich hätte mich gefreut, wenn sowas deutlicher kommuniziert worden wäre. Petra hat möglicherweise dieses Verfahren gemeint, als sie ihren Kommentar geschrieben [...]

 

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