Präventives Bürgeropfer

Netzpolitik weist auf einen Online-Artikel des Merkur hin, der mit dem folgenden sehr schönen Absatz endet:

Eine freie Gesellschaft, die frei bleiben will, muß die Gefahr ertragen. Sie muß sie auf sich nehmen, wenn nötig, ohne gleich nach dem Sicherheitsstaat, nach Polizei und Militär zu rufen. Erst eine selbstbewußte Gesellschaft, die nicht bei jeder Drohung den Sicherheitsapparaten zusätzliche Vollmachten gibt, kann die innere Angst besiegen. Wenn Opfer gebracht werden müssen, dann möchten wir sie privat und öffentlich beklagen dürfen. Aber eine Metaphysik des Opfers, gar eine staatsrechtliche Opfertheorie des Bürgers, versehen mit dem Weihrauch des “dulce et decorum est pro patria mori” (lat. “Süß und ehrenvoll ist es, fürs Vaterland zu sterben.”), brauchen wir nicht.

Angst essen Seele auf — Von Michael Stolleis (© Merkur, Nr. 703, Dezember 2007)

In dem Artikel geht es unter anderem um die Frage, ob wir eine Art Sicherheitsverfassungsrecht brauchen, welches z.B. erlauben würde, vollbesetzte Passagierflugzeuge im Falle eines terroristischen Anschlags abzuschießen.

Die vermeintlich rettende Tat des Staates, also der Abschuss, der dort auch als präventives Bürgeropfer bezeichnet wird, würde möglicherweise von ihren Befürwortern mit dem o.g. Zitat (“Süß und ehrenvoll ist es, fürs Vaterland zu sterben.”) gerechtfertigt. Damit würde dem Staat das moralische Hindernis genommen, dass ihn normalerweise davon abhalten soll, seine eigenen Bürger zu töten.

Wollen wir sowas?

Ich auf keinen Fall!

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