Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben entschieden:
Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 des Grundgesetzes (Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.).
Weiterlesen:
- Ein kurze Zusammenfassung bei datenschutzbeauftragter-online.de
- #vds bei Twitter
- heise.de über das Urteil
- heute.de: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung.
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Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden.
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- http://twitter.com/netzpolitik
- netzpolitik.org
- Spiegel.de