Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform

Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben entschieden:

Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 des Grundgesetzes (Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.).

Weiterlesen:

This entry was posted in Netzpolitik and tagged . Bookmark the permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>