Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungskonform
Die Verfassungsrichter in Karlsruhe haben entschieden: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Artikel 10 des Grundgesetzes (Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.). Weiterlesen: Ein kurze Zusammenfassung bei datenschutzbeauftragter-online.de #vds bei Twitter heise.de über das Urteil heute.de: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung. Alle bislang gespeicherten Daten müssen deshalb umgehend gelöscht werden. http://twitter.com/netzpolitik netzpolitik.org Spiegel.de
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